Allgemeine Reisebedingungen |
1. Anmeldung
Wir sind bemüht und betrachten es gleichzeitig als unsere Pflicht, Sie als Kunde mit den in unserem Reiseprogrammangebotenen Leistungenzufrieden zu stellen. Hierzu sind aber auch klare rechtliche Verhältnisse erforderlich.
Deshalb bitten wir Sie, Ihre Anmeldung frühzeitig in Ergänzung der
§§ a ff BGB schriftlich, mündlich oder telefonisch vorzunehmen.
Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Änderungen behalten wir uns vor.
Mit Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung wird der Reisevertrag für sämtliche, inkl. der Anmeldung aufgeführter Personen verbindlich.
Telefonische Buchungen sind rechtskräftig.
Zur Absicherung des Insolvenzrisikos erhalten Sie aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Anzahlung den Sicherungsschein.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss erheben wir eine Anzahlung gegen Aushändigung Sicherungsscheines in Höhe von mindestens € 50,00 pro Person. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis 10 Tage vor Reiseantritt zu entrichten (Überweisung oder Barzahlung). Ist der Gesamtbetrag bis zum vertraglichvereinbarten Reiseantritt nicht bezahlt, so entbindet sie uns von der Leistungspflicht und entsprechender Rücktrittskosten können verlangt werden.
Unsere Bankverbindung: Leutkircher Bank Kreissparkasse Leutkirch Bei Überweisung bitten wir Reiseziel und Name deutlich anzugeben. |
3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den Angaben der Beschreibungen im Reisekatalog und Reisebestätigung.
Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt des Reisenden
Ein Reiserücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Dies sollte jedoch schriftlich erfolgen. Wir sind berechtigt, entsprechende Stornogebühren zu berechnen:
| • | bis 22 Tage vor Reiseantritt: € 25,00 |
| • | ab 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises, jedoch mindestens € 30,00 |
| • | ab 14 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises |
| • | kurzfristig vor Reiseantritt: 55 % des Reisepreises |
| • | gebuchte Theater- und Musical-Karten können nicht zurückgenommen werden |
Sie können vor Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die verpflichtet ist, die von uns vorgenommene Zimmereinteilung, sowie Sitzordnung anzuerkennen. Der Reisende und die Ersatzperson haften uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Bei Nichtantreten einer Reise ohne Grund und Abmeldung, sind wir berechtigt, den gesamten Reisepreis als Entschädigung einzubehalten.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Um eine Reise ausführen zu können, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen erforderlich. Sollte die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann die Reise spätestens 6 Tage vor Reisebeginn (je nach Ziel, Dauer und Umfang der Reise) von uns abgesagt werden. Die bezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprücke können nicht geltend gemacht werden.
6. Ausweis-, Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen
Die im Prospekt enthaltenen Angaben beziehen sich auf deutsche Staatsbürger. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
7. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reiseveranstalters
| • | für gewissenhafte Reisevorbereitungen |
| • | für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger |
| • | für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung |
| • | für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleitung |
Während der Beförderung im Omnibus haften wir im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
| • | soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder |
| • | wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. |
Eine Haftung ist ausgeschlossen beim Verschulden des Kunden.Die Mitnahme von Reise- und Handgepäck, sowie Wertgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verwechslung wird kein Ersatz geleistet.
Wir empfehlen eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Sie haben nur dann die gesetzliche Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung, Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie uns den Mangel während der Reise anzeigen. Eine Kündigung bedarf einer erwiesener Fristsetzung. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleitung sind innerhalb eines Monats an unserem Betriebssitz geltend anzumenden.
Solche Ansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Es gelten die Reisebedingungen nach dem BGB § 651 a-k
Hutter Reisen GmbH
Werkhausgasse 8
88299 Leutkirch/Allgäu
Telefon: (07561) 9800 0
Telefax: (07561) 21 11
E-Mail: info@hutter-reisen.de
Internet: www.hutter-reisen.de
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